Zwischenbilanz: Wie erfolgreich ist die Ehe für alle?

Bereits im Jahre 2009 wurde das Eingetragene Partnerschaft-Gesetz, kurz EPG erlassen, welches 2010 in Kraft getreten ist. Bereits damals war die Intention des Gesetzgebers klar. Die Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare sollte minimiert werden. Mit der Zeit wurde die eingetragene Partnerschaft der Ehe für alle immer ähnlicher, daher kam berechtigterweise die Frage auf, wieso man nicht gleich eine Ehe für alle ins Leben ruft.

Im Jahre 2017 war es dann soweit. Der Verfassungsgerichtshof hob mit seiner Erkenntnis vom 04.12.2017 die unterschiedlichen Regelungen für gleichgeschlechtliche, sowie auch für verschiedengeschlechtliche Paare auf. Mit Ablauf des 31.12.2018 hatten nun auch verschiedengeschlechtliche Paare die Möglichkeit den Bund der Ehe einzugehen. Umgekehrt stand gleichgeschlechtlichen Paaren nun auch die Möglichkeit einer eingetragenen Partnerschaft zu.

Österreich befindet sich mit der Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs allerdings keineswegs in einer Vorreiterrolle. Die Niederlande haben die Ehe für alle als weltweit erstes Land schon im Jahre 2001 eingeführt, aber auch schon in Staaten wie Frankreich, Dänemark oder auch Schweden ist dieses Modell schon länger gang und gäbe.

Die Frage stellt sich nun, ob das Konstrukt der Ehe für alle erfolgreich war. Die Bilanz zeigt durchaus Positives. Im Jahre 2019 wurden laut Statistik Austria 44.997 Ehen geschlossene, gleichzeitig auch 1.257 eingetragene Partnerschafen begründet. Bemerkenswert dabei ist, dass schon im Jahr 2019 990 gleichgeschlechtliche Ehen geschlossen wurden. Dies zeugt nur davon, dass von vielen gleichgeschlechtlichen Paaren bereits lange der Wunsch vorhanden war, eine Ehe eingehen zu dürfen.

Österreich ist den Schritt der Ehe für alle erst später gegangen, allerdings ist es dennoch begrüßenswert, dass dieses Rechtsinstitut in die österreichische Rechtsordnung aufgenommen wurde.