Hat die Betreuung eines Haustieres auf die Entscheidung, wer die Ehewohnung nach der Scheidung bekommen soll, einen Einfluss?

Wer soll nach der Scheidung die Ehewohnung bekommen? Um die Frage, zu beantworten, sind die Interessen der Ehegatten an eben dieser gegeneinander abzuwägen. Bis dato wurden Aspekte wie, eine weitere Wohnmöglichkeit eines Ehegatten bzw. die Angewiesenheit des anderen Ehegatten auf die Ehewohnung, das Vorhandensein finanzieller Mittel zur Erbringung einer allenfalls zu leistenden Ausgleichszahlung, eine gesundheitliche Beeinträchtigung, etc. bei der Interessenabwägung berücksichtigt. Zusätzlich soll es nunmehr bei der Zuweisung der Ehewohnung darauf ankommen, ob ein Haustier betreut werden muss, da dies ein schützenswertes Interesse an der Ehewohnung begründet. 1 Ob 29/23f