Scheidung: Was passiert mit dem geliebten Familienhund?

Im Rahmen einer Scheidung kann es zu einigen unangenehmen Situationen kommen, vor allem wenn es um die Aufteilung des Vermögens geht. Noch komplizierter wird es, wenn man sich nicht darüber einigen kann, was mit dem geliebten Haustier passieren soll. Wurde der Hund während aufrechter Ehe von den Eheleuten gemeinsam angeschafft und keine anderwärtigen Vereinbarungen getroffen, unterliegt dieser grundsätzlich der nachehelichen Aufteilung (1 Ob 128/17f). Anderes gilt, wenn der Hund von einem Eheteil bereits in die Ehe eingebracht wurde, oder dem persönlichen Gebrauch eines Ehegatten dient. Ich möchte meinen Klientinnen und Klientinnen hier helfen die bestmögliche rechtliche Lösung zu finden. Haben Sie Fragen zu diesem Thema? Dann kontaktieren Sie mich gerne über das Kontaktformular oder telefonisch.

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