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Unterhaltsrecht Ihre Rechtsanwaltskanzlei für klare Entscheidungen

Das Unterhaltsrecht ist für viele Menschen mit Unsicherheiten verbunden. Wie hoch ist der Unterhalt? Wer hat Anspruch darauf? Und was gilt, wenn sich Einkommen oder Lebensumstände ändern? Ich berate Sie in meiner Rechtsanwaltskanzlei in Wien umfassend zum Unterhaltsrecht und sorge für rechtliche Klarheit und Planungssicherheit.

Als erfahrene Kanzlei im Unterhaltsrecht unterstütze ich Sie dabei, Unterhaltsansprüche realistisch einzuschätzen, korrekt zu berechnen und rechtlich sauber umzusetzen. Mein Fokus liegt auf transparenter Beratung und individueller Prüfung Ihrer persönlichen Situation.

Kontaktieren Sie mich jetzt für eine Beratung im Unterhaltsrecht in Wien.

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Unterhaltsrecht verständlich erklärt und individuell geprüft

Viele Mandanten gehen von falschen Annahmen aus. Etwa, dass Unterhalt automatisch mit dem 18. Geburtstag endet oder dass fixe Beträge unabhängig vom Einkommen gelten. Solche Missverständnisse führen oft zu Konflikten oder finanziellen Nachteilen.

Ich nehme mir Zeit, um Ihnen die rechtlichen Grundlagen des Unterhaltsrechts verständlich zu erklären. Dabei zeige ich Ihnen klar auf, welche Ansprüche bestehen, wie lange Unterhalt geschuldet ist und welche Möglichkeiten Sie bei Änderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse haben.

Meine Leistungen im Unterhaltsrecht

  • Rechtliche Beratung zu Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt
  • Berechnung von Unterhaltsansprüchen nach österreichischer Rechtslage
  • Unterstützung bei der Erstfestsetzung von Unterhalt
  • Prüfung und Durchsetzung von Unterhaltsanpassungen
  • Gerichtliche Vertretung in Unterhaltsverfahren
  • Begleitung außergerichtlicher Einigungen
  • Erstellung und Prüfung rechtsverbindlicher Unterhaltsvereinbarungen
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Ihre Vorteile mit meiner Rechtsanwaltskanzlei in Wien

  • Transparente Unterhaltsberechnung: Ich erkläre klar, wie sich der Unterhalt aus Nettoeinkommen, Prozentsätzen, Alter des Kindes und Verschuldensfragen ergibt.
  • Individuelle Beratung statt Pauschallösungen: Jeder Fall wird von mir persönlich geprüft und nicht schematisch beurteilt.
  • Erfahrung im österreichischen Unterhaltsrecht: Meine Beratung basiert auf den geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen.
  • Außergerichtliche und gerichtliche Unterstützung: Ich begleite Sie von der einvernehmlichen Lösung bis zur gerichtlichen Durchsetzung.

Unterhaltsrecht realistisch eingeordnet

Beim Kindesunterhalt richtet sich die Höhe nach dem Alter des Kindes und dem monatlichen Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils. Die Prozentsatz-Methode sieht je nach Alter Richtwerte von etwa 16 bis 22 Prozent vor. Sonderbedarf und mehrere Unterhaltsberechtigte werden dabei berücksichtigt.

Beim Ehegattenunterhalt gilt in Österreich der Verschuldensgrundsatz. Der überwiegend schuldig geschiedene Ehepartner ist unterhaltspflichtig, wenn der andere sich nicht selbst erhalten kann. Diese Zusammenhänge erläutere ich klar und nachvollziehbar. Alle Angaben stellen Richtwerte dar. Eine verbindliche Beurteilung ist nur nach individueller Prüfung möglich.

Repräsentative Außenansicht der Kanzlei mit Säulen

Was Sie zum Unterhaltsrecht wissen wollen, beantworte ich FAQ

Endet der Kindesunterhalt automatisch mit dem 18. Geburtstag?

Nein. Kinder haben Anspruch auf Unterhalt, bis sie sich selbst erhalten können. Dieser Anspruch kann auch über die Volljährigkeit hinaus bestehen.

Kann Unterhalt nachträglich angepasst werden?

Ja. Bei wesentlichen Änderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse ist eine Neubemessung des Unterhalts möglich, etwa bei Einkommenssteigerungen oder Einkommensverlusten.

Begleiten Sie auch außergerichtliche Unterhaltsvereinbarungen?

Ja. Ich unterstütze bei der Ausarbeitung rechtsverbindlicher Unterhaltsvereinbarungen und prüfe außergerichtliche Lösungen, bevor gerichtliche Schritte erforderlich werden.

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Eine fundierte Beratung im Unterhaltsrecht schützt vor finanziellen Nachteilen und rechtlichen Fehlern. Ich stehe Ihnen in Wien persönlich zur Seite und begleite Sie kompetent durch alle Fragen des Unterhaltsrechts.

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