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Obsorge

Wie sehr sich Eltern einer Scheidung auch streiten oder bekämpfen, die Kinder müssen verschont bleiben! Sämtliche juristischen Finten können unter Erwachsenen ausgenutzt werden, aber die Kinder sind für mich immer außen vor bei Scheidungen und Trennungen. Zur Lösung sämtlicher offenen Fragen benötigt man einen kompetenten Rechtsanwalt bzw. Rechtsanwältin.

Seit der wesentlichen Gesetzesänderung 2013, ist hier eine gemeinsame Obsorge das gewünschte und angestrebte Modell seitens des Gesetzgebers!

Dafür wurden auch extra völlig neue Instrumentarien eingerichtet:

  • Übergangsphasen mit richterlichen Kontrollen
  • vorläufige Regelungen des Aufenthaltes
  • Abkühlungsphasen
  • den Kindern wurde mehr Gehör verschafft
  • vordergründig haben Väter mehr Rechte, aber bei gewissen Themen wurden diese Rechte völlig unverständlicherweise für alle Experten beschnitten
  • Eltern müssen auch von Gesetzes wegen eine professionelle Beratung in Anspruch nehmen.

Zusätzlich stellen sich folgende Fragen:

  • Wie viel Kindesunterhalt (Alimente) bekomme ich pro Kind?
  • Wer setzt die Höhe des Kindesunterhaltes (Alimente) fest?
  • Was mache ich, wenn der Unterhalt (Alimente) nicht bezahlt wird?
  • Kann ich eine Kindesunterhaltsregelung (Alimente) gemeinsam mit der Scheidung erwirken?
  • Welche Leistungen sind im Kindesunterhalt (Alimente) beinhaltet?
  • Wer zahlt Sonderausgaben, wie z.B. Zahnspange, Therapien, Schulaktivitäten, Schulskikurse, Sportunterricht, Sprachkurse, Feriencamps, Computer, Handy?

Mehr dazu finden Sie hier

Bei all diesen rechtlichen Problemen kann ich Ihnen, als bekannte und renommierte Rechtsanwältin, schnell helfen.

Wenn Sie konkrete Hilfe benötigen, können Sie sich gerne gleich hier für eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung vertrauensvoll an mich wenden:
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Anwalt – Mag. Barbara Bach-Kresbach
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